Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in den meisten Fällen einen Teil der Kosten für eine Ernährungstherapie, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.
Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag.
Schritt 1 - Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt, Internist, Orthopäde etc.) die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen. Die Vorlage dieser Bescheinigung können Sie sich hier herunterladen. Das Original (zusammen mit dem Kostenvoranschlag) ist für Ihre Krankenversicherung. Eine Kopie bringen Sie bitte zu Ihrem Termin bei uns mit.
Schritt 2 - Kostenvoranschlag und Erstattungsantrag
Laden Sie den Kostenvoranschlag für Ihre Diagnose herunter und reichen Sie diesen bei Ihrer Krankenversicherung zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung und der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung ein.
Die Kostenvoranschläge geben Durchschnittswerte bei verschiedenen Beschwerdebildern an. Eine genauere Einschätzung des individuellen Zeitaufwandes erfolgt nach der Erstberatung, wenn wir über Ihre persönliche Situation und Ihre individuellen Ziele gesprochen haben.
Schritt 3 - Terminvereinbarung
Sie vereinbaren einen Termin mit uns. Falls eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse für Sie entscheidend ist, setzen Sie sich bitte vor einer Terminvereinbarung mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung muss nicht unbedingt beim Ersttermin bei uns vorgelegt werden, sondern kann nachgereicht werden.
Hinweis zum Honorar
Die Erstberatung ist das Fundament für Ihre Behandlung. Diese Erstberatung berechnen wir pauschal mit 126 €. In der Regel dauert die Erstberatung 60-70 Minuten. Wir halten jedoch ein Zeitfenster von 90 Minuten für Sie frei, um optimal auf Ihre Fragen und Bedürfnisse einzugehen.
Bei den Folgeberatungen wird die in Anspruch genommene Zeit berechnet.
Bei Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung beträgt das Beratungshonorar für
50 Minuten 90 € . Die kürzeste Beratungseinheit dauert 25 Minuten.
Präventive Beratungen (es liegen also keine Erkrankungen vor) sind mehrwertsteuerpflichtig, d.h. hier kommt die gesetzliche MwSt von 19 % noch dazu.
Das Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V.
Beratungsvereinbarung
Bitte lesen Sie den Beratungsvereinbarung vor Ihrem ersten Termin bei uns aufmerksam durch. Er ist die Grundlage für unsere Zusammenarbeit. Sollten Fragen auftauchen, dann können Sie uns natürliche gerne kontaktieren.